Kfz Schadensgutachten

Ein KFZ-Schadengutachten ist ein unverzichtbares Instrument, wenn es um die Bewertung von Schäden an Ihrem Fahrzeug geht. Es liefert nicht nur eine detaillierte Analyse des entstandenen Schadens, sondern dient auch als rechtliche Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher oder dessen Versicherung. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dem Thema befassen und die wichtigsten Fragen rund um das KFZ-Schadengutachten beantworten. Erfahren Sie, wann ein Schadengutachten sinnvoll ist, wer den Gutachter beauftragt und wer letztendlich die Kosten dafür trägt.

KFZ-Schadengutachten: Was ist das und wann ist es sinnvoll?

Ein Schadengutachten ist eine schriftliche Bewertung des Schadens, der an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Es ermittelt und beziffert den entstandenen Schaden und dient als Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher oder dessen Versicherung. Auf dieser Basis wird der Schaden an Ihrem Fahrzeug ausgeglichen.

Wann ist ein Schadengutachten sinnvoll?

Ein Schadengutachten ist insbesondere bei unverschuldeten Verkehrsunfällen empfehlenswert. In solchen Fällen ist die gegnerische Versicherung dafür zuständig, Ihnen den entstandenen Fahrzeugschaden zu regulieren. Ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht oft nicht aus, da er nur die Reparaturkosten kalkuliert. Ein umfassendes Schadengutachten berücksichtigt auch Ausfallzeiten des Fahrzeugs und eine mögliche Wertminderung.

Wer beauftragt den Schadengutachter?

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Schadengutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung empfiehlt oft einen ihr nahestehenden Gutachter, aber Vorsicht: Diese Empfehlung dient meist eher den Interessen der Versicherung als Ihren eigenen. Beauftragen Sie daher unabhängig einen Gutachter, der Ihre Interessen vertritt.

Wer zahlt das Schadengutachten?

Grundsätzlich trägt der Unfallverursacher oder dessen Versicherung die Kosten für das Schadengutachten. Sowohl die Regulierung des Schadens als auch das zugrundeliegende Gutachten liegen in der Zuständigkeit des Verursachers.

Mein Ziel ist es, Sie bestmöglich zu beraten

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